In einer Pressemitteilung, vom 26.03.2021 bekräftigte der Rechtschreibrat in seiner Sitzung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen.
Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie kann nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden. Das amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und die Rechtspflege. Vor diesem Hintergrund hat Der Rechtschreibrat die Aufnahme von verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung erstmal nicht empfohlen.
Das Gendersternchen oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen sind also bisher noch nicht geregelt.
Zur aktuellen Situation hat Aenne Chalhoub, Technische Universität Berlin, mit Julia Ruhs, Volontärin beim Bayerischen Rundfunk in München gesprochen.